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Nutzungsbedingungen

AGB und Nutzungsbedingungen für das Fahrradparken in Berlin (ParkYourBike) einschließlich Leistungsbeschreibung

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Online-Vertragsabschluss über die Web-App und Mobile App und für die Nutzung von Fahrradabstellanlagen im Verhältnis zwischen Verwender*in (Ziff. 1) und Erwerber*in der und deren Rechtsnachfolger*innen („Kund*innen“). Hiervon abweichende AGB der Kund*innen finden im Verhältnis Verwender*in und Kund*innen keine Anwendung.

 

1. Verwender*in der AGB

Verwender*in dieser AGB ist die GB infraVelo GmbH, Ullsteinhaus, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, Telefon: +49 030 – 201 79 79 0, E-Mail: support@parkyourbike.berlin (nachfolgend auch „infraVelo“). infraVelo ist auch Betreiberin der Web & Mobile App „ParkYourBike“ (https://app.parkyourbike.berlin und in den jeweiligen App-Stores) und der Website unter www.parkyourbike.berlin.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für alle Bestellungen eines Fahrradstellplatzes in einem unserer Parkobjekte, welche über unsere Web-App und Mobile App reserviert und zum Fahrradparken genutzt werden können.

2.2. Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der GB infraVelo GmbH, Ullsteinhaus, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 188372 B, zustande.

2.3. Die Angaben auf der Web-App und Mobile App stellen keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe solcher Angebote durch die Kund*innen.

2.4. Der Vertrag (Vertragsschluss) kommt mit dem Auslösen des Parkvorgangs am Terminal der Fahrradabstellanlage durch das Drücken des Feldes „Parkstart“ auf dem Terminaldisplay durch die Kund*innen und anschließender Bestätigung durch infraVelo „Der Parkvorgang hat begonnen.“ auf dem Terminaldisplay zustande.

2.5. Über die Web-App und Mobile App können Fahrradstellplätze je nach Verfügbarkeit in den Fahrradabstellanlagen reserviert werden. Diese Reservierungen sind unabhängig von der Wahl eines Pre- oder Post-Paid-Tarifs möglich und stellen noch keinen Vertragsschluss dar.

 

3. Preise

3.1. Es gelten die Preise in der jeweils gültigen Preisliste, die in der Web App und Mobile App hinterlegt sind. Beim Flex-Tarif (Post-Paid) findet eine minutengenaue Erfassung der Parkzeit statt. Das entsprechend der erfassten Parkzeit fällige Entgelt wird monatlich abgerechnet. Bei den Pre-Paid-Tarifen für die Zeitkarten (Monatskarte und Jahreskarte) findet die Abrechnung zum Zeitpunkt des Kaufs statt. Zeitkarten verlängern sich nicht automatisch. Wird die Parkzeit für eine Zeitkarte durch Weiternutzung des Fahrradstellplatzes überschritten, findet nur für die darüberhinausgehende Zeit eine Abrechnung gemäß des jeweils gültigen Flex-Tarifs statt.

3.2. Die alleinige Reservierung über die Web App und Mobile App ist nicht mit Kosten verbunden. Ein Hinterlegen eines gültigen Zahlungsmittels ist dennoch für die Nutzung der Reservierungsfunktion erforderlich.

3.3. infraVelo steht gegenüber den Kund*innen für Entgelt- und Schadensersatzforderungen, die sich aus der Nutzung einer Fahrradabstellanlage ergeben, ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrrad und/oder an anderen eingebrachten Sachen zu.

3.4. Die Kund*innen können in der Web-App und Mobile App zwischen folgenden Bezahlarten wählen; es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Zahlungsproviders

  • Mastercard
  • Visacard
  • PayPal

 

4. Reservierungen und begrenzte Verfügbarkeit von Fahrradstellplätzen

4.1. Über die Web-App und Mobile App können die Kund*innen verfügbare Fahrradstellplätze reservieren. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Fahrradstellplatz innerhalb der gewünschten Fahrradabstellanlage. Bei einer getätigten Reservierung muss das Zutrittskontrollsystem der ausgewählten Fahrradabstellanlage innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden durch die Kund*innen aktiviert werden (Parkvorgang starten); infraVelo behält sich vor, den genannten Zeitraum je nach Auslastung der einzelnen Fahrradabstellanlagen anzupassen und die Kund*innen bei der Reservierung über einen angepassten Reservierungszeitraum zu informieren. Ohne Aktivierung verfällt der Anspruch auf einen Fahrradstellplatz mit Ablauf des Reservierungszeitraums.

4.2. Die Verfügbarkeit von Fahrradstellplätzen in den Fahrradabstellanlagen ist naturgemäß begrenzt. infraVelo wird die Buchungsvorgänge laufend analysieren, um ausreichende Kontingente in den Fahrradabstellanlagen bereitstellen zu können. infraVelo kann jedoch nicht garantieren, dass zu dem von den Kund*innen gewünschten Zeiträumen und der von den Kund*innen gewählten Fahrradabstellanlage tatsächlich noch freie Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen.

 

5. Leistungen von infraVelo und Ausschluss einer Bewachung oder Verwahrung

5.1. infraVelo stellt im Rahmen der Verfügbarkeit Fahrradstellplätze in Fahrradabstellanlagen für seine Kund*innen zur Verfügung. Je nach Standort handelt es sich bei den Fahrradabstellanlagen um Einzelboxen, Sammelabstellanlagen oder Fahrradparkhäuser. infraVelo stellt zudem die für die Nutzung erforderliche Software für das Buchungs- und Reservierungssystem über die Web-App und Mobile App zur Verfügung.

5.2. infraVelo trägt dafür Sorge, dass sich die Fahrradabstellanlagen und die Web-App und Mobile App während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zur Nutzung durch die Kund*innen befinden. Für Wartungs-/Reparatur- und Reinigungsarbeiten darf infraVelo Einzel- und Sammelboxen für die Dauer der Maßnahmen öffnen.

5.3. Die Einstellung des Fahrrades der Kund*innen in die Fahrradabstellanlagen von infraVelo erfolgt auf eigene Gefahr der Kund*innen. infraVelo übernimmt keine Obhutspflichten für die eingestellten Fahrräder, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Ein Verwahrverhältnis wird nicht begründet. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrradabstellanlage mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet oder bewirtschaftet ist oder es sich um Einzelboxen handelt.

5.4. infraVelo haftet im Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen für Schäden, die nachweislich von ihr oder ihrem Personal in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung verschuldet wurden und unverzüglich angezeigt wurden.

5.5. infraVelo haftet nicht für Schäden, die durch andere Kund*innen oder dritte Personen verursacht worden sind; insbesondere haftet infraVelo nicht für Diebstahl.

5.6. Die Fahrradabstellanlagen sind 24 Stunden am Tag geöffnet. Für den Winterdienst sind die Bezirke zuständig. Zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgt kein Winterdienst an den Fahrradstellplätzen. Das Betreten der Fahrradabstellanlagen erfolgt dann auf eigene Gefahr.

 

6. Nutzung des Stellplatzes, maximale Parkdauer und Entfernung von Fahrrädern

6.1. Der Fahrradstellplatz darf, je nach Anlagenart und Ausweisung vor Ort oder in der App, ausschließlich zur Einstellung von Fahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern und Lastenfahrrädern genutzt werden. Die Aufbewahrung anderer Gegenstände ist unzulässig und widerspricht klar dem Nutzungszweck der Fahrradabstellanlagen. Der Aufenthalt in den Fahrradabstellanlagen über die Zeit des Einstell- und Abholvorgangs hinaus ist nicht gestattet. Das Rauchen in den Fahrradabstellanlagen ist ebenfalls nicht gestattet.

6.2. Es soll möglichst vielen Kund*innen die temporäre Nutzung der Fahrradabstellanlagen ermöglicht werden, die – auch regelmäßig und für einen überschaubaren Zeitraum – ihr Fahrrad abstellen möchten. Nutzungszweck der Fahrradabstellanlagen ist ausdrücklich nicht die Schaffung einer Dauerparkmöglichkeit für Fahrräder oder die Bereitstellung eines exklusiven Fahrradstellplatzes für Kund*innen. Vor diesem Hintergrund gilt für ein in einer Fahrradabstellanlage abgestelltes Fahrrad eine maximale Parkzeit von 21 Kalendertagen pro Buchungs- und Abstellvorgang. Die von infraVelo im Zutrittskontrollsystem geschaffene Möglichkeit eines Fahrradbesuchs unterbricht hierbei nicht den zusammenhängenden Buchungs- und Abstellvorgang. Bei der Verwendung der Funktion „Fahrradbesuchen“ darf das Fahrrad weder entnommen noch eingestellt werden. Pro Parkvorgang sind maximal zwei Besuche erlaubt

6.3. Die Kund*innen haften für alle Schäden, die infraVelo, ihren Mitarbeitenden oder anderen Kund*innen durch schuldhaftes Verhalten (Vorsatz und Fahrlässigkeit) entstehen. Es besteht die Verpflichtung, Schäden unverzüglich infraVelo anzuzeigen.

6.4. infraVelo ist berechtigt, auch während der vertragsgemäßen Parkzeit ein Fahrrad bei dringender Gefahr innerhalb der Fahrradabstellanlage umzusetzen oder aus der Fahrradabstellanlage zu entfernen.

6.5. infraVelo überprüft regelmäßig die Parkzeit der eingestellten Fahrräder und kennzeichnet Fahrräder, die mehr als 21 Kalendertage in einer Fahrradabstellanlage eingestellt sind. Bei Überschreiten der Maximalparkzeit und bei Verstößen gegen die Entgeltpflicht ist infraVelo im letzten Schritt nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist auch zur Entfernung der Fahrräder auf Kosten der Kund*innen berechtigt.

6.6. Verstöße gegen die zweckentsprechende Stellplatznutzung und die Entgeltpflicht berechtigen infraVelo dazu, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, das betroffene Fahrrad oder andere Sachen aus der Fahrradabstellanlage zu beseitigen und Kund*innen für eine zukünftige Nutzung der Fahrradabstellanlagen zu sperren.

 

7. Einhaltung des Datenschutzes

7.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kund*innen im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sofern diese für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

7.2. Soweit zur Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen personenbezogene Daten erforderlich sind, ist eine Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig.

 

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Es gilt deutsches Recht. Das Recht der Verwahrung (§§ 688 BGB ff.) findet keine Anwendung; infraVelo übernimmt keine Aufbewahrungs- und Obhutspflichten. infraVelo stellt im verfügbaren Rahmen Fahrradstellplätze zur Verfügung.

8.2. Sofern eine Kund*in Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Berlin als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen Verwenderin und Kund*innen bzw. der übrigen Regelungen in diesen AGB.

 

10. Widerrufsrecht

10.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

10.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name, Anschrift und Kontaktdaten] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail an: support@parkyourbike.berlin) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

10.3. Sie können dafür das unter 10.5 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

10.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.5. Muster-Widerrufsformular:

Widerrufsformular

An: GB infraVelo GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, [Telefon: +49 (0) 30 201 79 79 0 und E-Mailadresse: support@parkyourbike.berlin]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Fahrradstellplätze der GB infraVelo GmbH.

Vertrag geschlossen am …

Name: …

Anschrift: …

Datum: …

 

11. Folgen des Widerrufs

11.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.2. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.